Info für Kostenträger

Das Sozialtherapeutische Wohnheim ist eine Einrichtung der freien Jugendhilfe. Unser Hilfesystem umfasst eine stationäre Gruppe mit Ausdifferenzierung eines Verselbständigungskonzeptes, Mutter-Kind-Betreuung sowie flexibler Betreuung.
Wir bieten 12 stationäre Platze an für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, davon sind 2 Plätze in der Mutter-Kind-Betreuung möglich.

Aufnahme
Auf der Grundlage von Freiwilligkeit werden Kinder und Jugendliche in problematischen Entwicklungs- und Lebenssituationen aus Familien, Pflegefamilien oder anderen Einrichtungen sowie Kinder- und Jugendpsychiatrien aufgenommen.

Ausschlusskriterien
Kinder und Jugendliche mit schweren körperlichen und geistigen Behinderungen sowie diagnostizierter physischer oder psychischer Abhängigkeit von Alkohol und Drogen können nicht aufgenommen werden.
Vorrangig werden Kinder und Jugendliche aus Stadt und Landkreis Lüneburg, Landkreis Harburg und Landkreis Uelzen aufgenommen. In begründeten Einzelfällen werden auch Kinder und Jugendliche aus entfernteren Regionen aufgenommen.

Betreuungsbereiche
Für alle Betreuungsbereiche werden Kontinuität und Zuverlässigkeit als wichtige Grundlagen der Arbeit mit den Jugendlichen gesehen. Die Gestaltung des Alltages, als einen überschaubaren, transparenten Erfahrungsraum und als Rahmen sozialen Lernens, in dem auch geschlechtsspezifische Momente berücksichtigt werden können, wird für die einzelnen Betreuungsbereiche den Bedürfnissen und Erfordernissen entsprechend ausdifferenziert. Dafür bietet die folgende Unterteilung der Einrichtung einen adäquaten Rahmen:

  • Betreuung in der Gruppe
  • Betreuung für Mutter und Kind
  • Betreuung in der Vorverselbständigung
  • Betreuung in angegliederten Appartements
  • Betreuung in kreativ und flexibel gestalteten Settings (Fachleistungsstunde).

Rechtsgrundlage:
§ 27 in Verbindung mit §§ 19, 34, 35, 35a (Eingliederungshilfe) und § 41 SGB VIII.

Unsere ausführliche Konzeption und Leistungsbeschreibung können Sie gerne bestellen: Kontakt e-Mail